Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee, Inh. Katrin & Etienne HOLZER GbR, im Folgenden „Gastgeber“ genannt, ab 01.04.2024
Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Der noch ausstehende Restbetrag kann vorab per Banküberweisung oder bei Abreise in Barzahlung, EC-Karte oder per Kreditkarte (Master Card, Visa Card zzgl. 2% Gebühren) durch den Kunden beglichen werden.
Kurzanreisen: Bei Buchungen innerhalb 7 Tagen wird der komplette Reisepreis exkl. der ortsüblichen Kurtaxe vorab fällig.
Elektromobilität, E-Bike (Elektrofahrrad Ladestation)
Kunden haben das Recht auf eine kostenfreie Benutzung der Ladestation. Dies umfasst das Parken des Elektrofahrrad auf den jeweils sichtbaren Parkflächen und der gleichzeitigen Verbindung des Elektrofahrrad mittels eigenem zugelassenem Ladekabel mit der Ladestation. Akkus dürfen nur an der vorgesehenen Ladestation geladen werden.
Ein Aufladen (laden) sämtlicher Herstellerakkus vom Elektrofahrrädern, ist im gesamten Ferienhauses HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee sowie in den gebuchten Ferienwohnungen bei HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee nicht gestattet. Es besteht erhöhte Explosion,-und Brand Gefahr.
"Diese Regelung dient der Sicherheit und dem Schutz der Kunden sowie des Ferienhauses."
Die Benutzung der Stellfläche ohne eine Verbindung des Elektrofahrrad und der Ladestation mittels Ladekabel ist nicht gestattet.
Der Kunde hat bei der Benutzung einer Ladestation stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu informieren. Bei Zweifeln über die richtige Bedienung hat sich der Kunde zunächst hinreichend beim Betreiber (Gastgeber, HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee) der Ladestation zu informieren.
Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrrad sowie das Ladekabel – sofern dieses nicht als Teil der Ladestation fest mit dieser verbunden ist – die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt.
Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation insbesondere Schäden an dem Ladepunkt, sind dem Betreiber (Gastgeber, HOLZER Ferienwohnungen am Tegernsee) unverzüglich mitzuteilen. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes/Ladekabels nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt insbesondere an der Buchse/Steckdose.